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Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Das heisst, dass ein Gewässer-Wechsel mit einem Schiff vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden muss. Mit dieser Massnahme soll die Verbreitung von invasiven Tieren und Pflanzen eingedämmt werden. Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung. Sie finden dort auch weitere Informationen sowie eine Liste mit anerkannten Reinigungsstellen. Für die Beachtung der Vorschrift und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen bestens.

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Anpassung Tarifordnung

Der Verwaltungsrat Bootshafen Stansstad hat beschlossen, die Tarifordnung zur Bootshafenordnung vom 24. November 2020 anzupassen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft und wurde vom Regierungsrat am 19. September 2023 genehmigt.

Bootshafen Stansstad

Achereggstrasse 1

Postfach

6362 Stansstad

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