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Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Das heisst, dass ein Gewässer-Wechsel mit einem Schiff vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden muss. Mit dieser Massnahme soll die Verbreitung von invasiven Tieren und Pflanzen eingedämmt werden. Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung. Sie finden dort auch weitere Informationen sowie eine Liste mit anerkannten Reinigungsstellen. Für die Beachtung der Vorschrift und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen bestens.
Bootshafen Stansstad
Achereggstrasse 1
Postfach
6362 Stansstad
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