
Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Das heisst, dass ein Gewässer-Wechsel mit einem Schiff vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden muss. Mit dieser Massnahme soll die Verbreitung von invasiven Tieren und Pflanzen eingedämmt werden. Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung. Sie finden dort auch weitere Informationen sowie eine Liste mit anerkannten Reinigungsstellen. Für die Beachtung der Vorschrift und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen bestens.

Sanierung Bootshafenanlage
Die bestehende Konzession für den Betrieb der Bootshafenanlage läuft am 31.12.2026 aus. Die Anstalt Bootshafen Stansstad hat bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion des Kantons Nidwalden um Erneuerung der Konzession für den Weiterbetrieb der Bootshafenanlage ersucht. In diesem Zusammenhang müssen seitens Bootshafen Stansstad ökologische Ersatzmassnahmen geleistet werden. Der Verwaltungsrat hat entschieden, mit der Realisierung der Sanierungsarbeiten abzuwarten, bis das Verfahren im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung abgeschlossen ist. Wie lange dies noch dauert, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden. Bis dahin werden wir selbstverständlich die anfallenden und laufenden Unterhaltsarbeiten weiterhin ausführen.
Bootshafen Stansstad
Achereggstrasse 1
Postfach
6362 Stansstad